GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, die zwischen Koloska & Risse GbR (nachfolgend "Auszeit Oberstdorf" genannt) und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Auszeit Oberstdorf (Beherbergungsvertrag).
Vertragspartner des Gastes ist Koloska und Risse GbR, Alfred-Delp-Str.8, 68723 Oftersheim.
RESERVIERUNGEN
Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit der gebuchten Ferienwohnung erhält der Gast von Auszeit Oberstdorf eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Auszeit Oberstdorf und dem Gast zustande.
Angebote von Auszeit Oberstdorf in Bezug auf verfügbare Ferienwohnungen sind freibleibend und unverbindlich. Auszeit Oberstdorf kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.
Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einer bestimmten Ferienwohnung. Auszeit Oberstdorf behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.
ZAHLUNGS- UND STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Vertragsschluss und Zahlung
Der Mietvertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung zustande und ist ab diesem Zeitpunkt für beide Seiten verbindlich.
Buchungen über unsere Website
Bei Buchungen über das Buchungssystem unserer Website ist der Mietpreis sofort im Rahmen des Buchungsvorgangs über unseren Zahlungsdienstleister Stripe zu zahlen. Die Buchung wird erst mit erfolgreicher Zahlung wirksam; Sie erhalten anschließend die Buchungsbestätigung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Stripe Payments Europe Ltd.; es gelten ergänzend deren Bedingungen. Wir erhalten dabei keine vollständigen Kartendaten.Buchungen auf Anfrage
Bei Buchungen, die nicht über das Buchungssystem unserer Website erfolgen, ist der Mietpreis per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu zahlen und muss spätestens 31 Tage vor Mietbeginn bei uns eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb von 31 Tagen vor Mietbeginn ist der Betrag innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu zahlen. Geht die Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Unterkunft anderweitig zu vergeben; der Anspruch auf Entschädigung nach Ziffer 2 bleibt davon unberührt.Rückerstattungen
Erstattungen nach Ziffer 2 oder 4 erfolgen auf demselben Weg, auf dem die Zahlung eingegangen ist.
Rücktritt durch den Gast
Der Gast kann jederzeit vor Mietbeginn zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail an hallo@auszeitoberstdorf.de) unter Angabe des Nachnamen und Reisezeitraums.
Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis 31 Tage vor Mietbeginn entfällt die Zahlungspflicht; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir vollständig.
Bei einem Rücktritt weniger als 31 Tage vor Mietbeginn sowie bei Nichtanreise bleibt der Mietpreis geschuldet. Wir rechnen darauf an:
die Endreinigungsgebühr sowie sonstige nicht in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z. B. Wäschepakete, Kurtaxe),
alle Erlöse, die wir durch eine anderweitige Vermietung des gebuchten Zeitraums erzielen.
Wir bemühen uns um eine anderweitige Vermietung. Können wir den gesamten Zeitraum zum ursprünglichen Preis weitervermieten, erstatten wir den vollen Mietpreis abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 30 Euro. Bei teilweiser Weitervermietung erstatten wir anteilig.
Der Gast kann uns einen Ersatzmieter benennen, der zu denselben Bedingungen in den Vertrag eintritt. In diesem Fall entfällt die Entschädigung gegen dieselbe Bearbeitungspauschale.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Nichtanreise und verspätete Anreise
Reist der Gast ohne Rücktrittserklärung nicht an, gilt Ziffer 2 entsprechend. Wir halten die Unterkunft bis 12:00 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages bereit. Erfolgt bis dahin keine Rückmeldung, sind wir berechtigt, über die Unterkunft für den restlichen Zeitraum anderweitig zu verfügen; erzielte Erlöse werden nach Ziffer 2 angerechnet.
Rücktritt durch den Vermieter
Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn
die Unterkunft durch höhere Gewalt, Schadensfall oder aus einem anderen von uns nicht zu vertretenden Grund unbenutzbar ist,
die Buchung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen erfolgt ist,
der Gast trotz Mahnung und Nachfrist mit der Zahlung in Verzug ist,
begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Nutzung den vertraglichen Zweck erheblich überschreitet oder den Hausfrieden gefährdet.
Im Fall unseres Rücktritts erstatten wir bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und vollständig zurück. Wir bemühen uns, eine gleichwertige Ersatzunterkunft anzubieten. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Widerrufsrecht
Bei der Vermietung von Ferienunterkünften zu einem bestimmten Termin besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten ausschließlich die vorstehenden Stornierungsbedingungen.
Empfehlung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.
ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von Auszeit Oberstdorf ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten und separat berechnet werden lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren- und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Auszeit Oberstdorf vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.
RECHNUNG & AUFRECHNUNG
Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
Für nachträglich entstandene Gebühren durch genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Auszeit Oberstdorf das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten.
Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass eine Rechnung im regulären Fall als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird. Sollte der Gast abweichend hiervon eine postalische Zustellung wünschen, kann dies angefragt werden.
NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER FERIENWOHNUNGEN
Eine reservierte Ferienwohnung steht dem Gast ab 16.00 Uhr des Anreisetages und bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
Soweit nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag die zur Verfügung gestellten Schlüssel und ggfs. Codekarten an Auszeit Oberstdorf zu übergeben bzw. in die Schlüsselboxen zurückzulegen, sodass der Code nicht mehr lesbar ist.
Wird ein ausgehändigter Schlüssel oder eine ausgehändigte Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 75,00 Euro berechnet. Auszeit Oberstdorf bleibt berechtigt, von dem Gast Ersatz eines hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 75,00 EUR übersteigt. Dies schließt die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage ein, soweit dieser aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise (Early Check-In) mit Auszeit Oberstdorf im Voraus vereinbart werden. Stimmt Auszeit Oberstdorf einem Early Check-In zu, ist Auszeit Oberstdorf berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung 10,00 EUR pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-In besteht nicht.
WEITERVERKAUF UND GEWERBLICHE NUTZUNG
Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Ferienwohnungen ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Ferienwohnungen und/oder Kontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Preisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Auszeit Oberstdorf ist nicht zulässig. Auszeit Oberstdorf ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren.
Eine Nutzung der Ferienwohnung zu einem anderen als dem Beherbergungszweck, insbesondere jegliche gewerbliche Nutzung durch den Gast, ist ausdrücklich untersagt.
HAFTUNG VON AUSZEIT OBERSTDORF
Auszeit Oberstdorf haftet unbegrenzt für zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Auszeit Oberstdorf für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Auszeit Oberstdorf nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Gast regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Einer Pflichtverletzung von Auszeit Oberstdorf steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Auszeit Oberstdorf auftreten, wird Auszeit Oberstdorf bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Auszeit Oberstdorf rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Für eingebrachte Sachen haftet Auszeit Oberstdorf nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Auszeit Oberstdorf Anzeige macht, es sei denn diese verspätete Anzeige hat keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500 in die Ferienwohnung einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Auszeit Oberstdorf.
Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens Auszeit Oberstdorf besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haftet Auszeit Oberstdorf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Auszeit Oberstdorf haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
Alle Ansprüche gegen Auszeit Oberstdorf verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalpflicht i.S.d. Ziffer 8.1.
Auszeit Oberstdorf hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Auszeit Oberstdorf wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Für Fundsachen wird von Auszeit Oberstdorf keine Haftung übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Die Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Entgelt und gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zurückgesendet. Auszeit Oberstdorf verpflichtet sich zur Aufbewahrung über einen Zeitraum von sechs Monaten.
Steht ein Schwimmbad, eine Sauna oder ein Solarium zur Nutzung, übernimmt der Gast bei der Nutzung die volle Haftung für sich und seine Kinder. Auszeit Oberstdorf übernimmt hier keine Haftung.
GÄSTEDATEN
Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erhebt Auszeit Oberstdorf verpflichtend die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Zur Überprüfung der Identität des Gastes ist Auszeit Oberstdorf berechtigt, ein gültiges Identifikationsdokument (für inländische Gäste einen Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste den Reisepass) bei Check-In einzufordern.
Sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist Auszeit Oberstdorf berechtigt, die Buchung zu stornieren.
BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
Auszeit Oberstdorf ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (ii) Ferienwohnungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei, aber nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Auszeit Oberstdorf in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Auszeit Oberstdorf zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7).
Auszeit Oberstdorf hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigter Kündigung entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
NICHTRAUCHERFERIENWOHNUNGEN
Die Ferienwohnungen von Auszeit Oberstdorf sind Nichtraucherwohnungen. Es ist daher untersagt, sowohl in den gemeinschaftlichen Bereichen als auch in den Ferienwohnungen sowie Balkon- und/oder Terrassenbereichen zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Auszeit Oberstdorf das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Ferienwohnung einen Betrag in Höhe von 300,00 EUR zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn Auszeit Oberstdorf einen höheren Schaden nachweist.
Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder Feuermeldern ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150 €.
RUHEZEITEN UND NACHBARSCHAFTLICHES VERHALTEN
Ruhezeiten sind täglich zwischen 22.00 und 8.00 Uhr. Der Gast ist verpflichtet, Musik, Filme oder andere Geräusche während der Ruhezeiten auf ein Gesprächsniveau zu halten und auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
Das Abhalten von Partys oder Veranstaltungen in den Ferienwohnungen ist nicht gestattet. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Auszeit Oberstdorf das Recht, vom Gast als Schadensersatz einen Betrag in Höhe von 500,00 EUR zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn Auszeit Oberstdorf einen höheren Schaden nachweist.
Für extreme Verschmutzungen wird eine Aufwandspauschale von 100,00 EUR veranschlagt.
BESCHÄDIGUNG ODER DIEBSTAHL
Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, oder zu Diebstahl, so hat Auszeit Oberstdorf das Recht, dem Gast den Schaden sowie die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Ferienwohnung, in Rechnung zu stellen.
HAUSTIERE
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Bei unerlaubtem Mitbringen von Haustieren wird eine Gebühr von 150,00 € fällig.
INSTANDHALTUNG UND SORGFALTSPFLICHTEN
Der Gast verpflichtet sich, die überlassene Ferienwohnung, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.
Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug der Ferienwohnung die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich Auszeit Oberstdorf anzuzeigen.
Der Gast haftet für alle Schäden an der überlassenen Ferienwohnung, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich Auszeit Oberstdorf anzuzeigen.
Die Ferienwohnung wird von Auszeit Oberstdorf nach Abreise gereinigt. Der Gast wird jedoch gebeten, die Ferienwohnung in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
INTERNETNUTZUNG
Auszeit Oberstdorf stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä., können nicht ausgeschlossen werden. Auszeit Oberstdorf übernimmt dafür keine Haftung.
Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt Auszeit Oberstdorf auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind.
Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber Auszeit Oberstdorf einzustehen.
Im Übrigen behält sich Auszeit Oberstdorf vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
DATENSCHUTZ
Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter: /datenschutz
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Erfüllungsort ist jeweils der Standort der gebuchten Unterkunft. Zahlungsort bleibt der Sitz von Auszeit Oberstdorf.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Auszeit Oberstdorf. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Auszeit Oberstdorf.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Auszeit Oberstdorf weder bereit noch verpflichtet.
Stand: 29.10.2025